Laut EU-Hochwasserrichtlinie ist es verboten in Überschwemmungsgebieten zu bauen.
Dies wird von unseren Lokalpolitikern missachtet.
Die Schutzgemeinschaft begründet ihr Ersuchen an das Verwaltungsgericht damit, dass nach nationalem und europäischem Recht der Bau von Straßen in Flussauen und Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt sei. Er wäre nur dann möglich, wenn es keine Alternativen dazu gäbe. |
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Hier soll die Trasse verlaufen.
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Die Fluten breiten sich auch links und rechts der Schienen aus.
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Feuerwehren im Dauereinsatz
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Überfluteter Sportplatz
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Wasserumleitung im Bereich des REWE-Marktes
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Hier wäre der Beginn der Günztaltrasse.
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Schäden links und rechts der Günz
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Pure Gewalt!
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Die Fluten ergießen sich auf angrenzende Äcker.
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Die Maisernte wurde größtenteils vernichtet.
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Wertvoller Humus wird abgetragen.
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Verbindungsstraße Hochwanger Brücke / Oxenbronn
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