Schutzgemeinschaft Hochwang
Pressemitteilungen aktuell

Kein Straßenbau im Günztal!

Nach wie vor ist das vordringlichste Anliegen der Schutzgemeinschaft Hochwang, den Bau einer Entlastungsstraße durch das Günztal zu verhindern. Hier gilt, was schon bei vergangenen Jahreshauptversammlungen hervorgehoben wurde: Sollte die derzeit noch nicht abgeschlossene Bauplanung so ausfallen, dass eine Linienführung durch das Günztal favorisiert würde, so wird sich die Schutzgemeinschaft mit aller Kraft und allen ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln gegen dieses Bauvorhaben wehren.

Auch im Jahr 2013 wurden daher relativ hohe Beträge (nahezu 2000 €) für die Rechtsberatung aufgewendet, wenn auch nicht mehr so viel wie 2012. Im Planfeststellungsverfahren sind noch keine Entscheidungen getroffen; damit ist es (noch) nicht notwendig, gegen einen Planfeststellungsbeschluss, der eine Trassenführung durch das Günztal vorsehen würde, Klage vor Gericht zu erheben. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) entscheiden wird.



Gegebenenfalls benötigt die SGH dann große finanzielle Mittel und Unterstützung, um klagen zu können. Die Schutzgemeinschaft ist sehr dankbar für die eingegangenen großzügigen Spenden und hofft darauf, auch künftig weiter unterstützt zu werden. Der 1.Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf eine Erhebung hin, aus der hervorgeht, dass etwa fast fünfzig Prozent der im Rahmen des Umweltrechtsbehelfsgesetzes erhobenen Klagen ganz oder zumindest teilweise erfolgreich sind.

Trotz verbesserter finanzieller Ausstattung der Schutzgemeinschaft und auch der Aussicht, in einem gerichtlichen Verfahren obsiegen zu können, wäre es nicht richtig, in den Bestrebungen, die Zerstörung des Biotops Günztal zu verhindern, in irgendeiner Weise nachzulassen.

Deutlich wird dies am Erläuterungsbericht zum Linienbestimmungsverfahren, den das Staatliche Bauamt Krumbach an das BMVI gesandt hat und in dem als zu bestimmende Linie die Günztaltrasse ausgewiesen wird. Das Straßenbauamt hat die beiden Trassen verglichen; alles, was im Folgenden hier ausgeführt wird (und noch weit mehr), kann dort detailliert nachgelesen werden.

Folgendes ist bemerkenswert:

I.

In Abweichung zu der auf der Webseite des Bauamtes veröffentlichten Kosten für die Westtrasse von 46 Millionen Euro (http://www.stbakru.bayern.de/strassenbau/projekte/B16_OU_Ichenhausen_Koetz.php) wird nun von 52,42 Millionen Euro ausgegangen. Damit wäre nach Angaben des Bauamtes die Linienführung durch das Günztal um 14,16 bzw. 14,59 Millionen teurer als eine Ostumfahrung. (Wobei zu bemerken ist, dass für die Linienbestimmung nicht die ortsnahe und damit noch billigere Variante der Ostumfahrung, sondern die längere weiter im Osten vorgeschlagen wurde.)

Die Belastung von Mensch und Umwelt wäre um ein Vielfaches höher, würde die Westtrasse gebaut werden, ebenso der Flächenverbrauch wie auch die Überbauung der Retentionsfläche im Überschwemmungsgebiet: Während bei der Osttrasse keine des lebenswichtigen Überschwemmungszonen betroffen wäre, sind es bei einer Linienführung durch das Günztal fast sechs Hektar.

II.

Die Zahlen zur Verkehrsbelastung, auf die sich das Straßenbauamt bezieht, wurden in den Jahren 2006 bis 2008 erhoben, also vor Ausweitung des Tongrubenbetriebs wie auch des Gewerbegebiets im Osten von Ichenhausen.

III.

Eine Ostumfahrung würde (was aber nicht näher belegt wird) Stadtbereich und Naherholungsflächen im Osten trennen. Dass die Westtrasse Ichenhausen vom Günztal abschneiden würde, wird nicht erwähnt. Zu bedenken ist auch, dass durch die Linienführung im Günztal der Zugang zum Ichenhausener Freibad massiv erschwert würde. Zudem würde die Umgehungsstraße unmittelbar am neuen Jugendzentrum vorbeiführen.

IV.

Neben den Zahlen zur Verkehrsentlastung und den Aussagen zur Siedlungsentwicklung führt das Bauamt in seiner Begründung für die Günztaltrasse an, dass hochwertige landwirtschaftliche Flächen für die Osttrasse verbraucht würden, ignoriert aber, dass die Verbauung des Günztals einen dort angesiedelten landwirtschaftlichen Betrieb in seiner Existenz bedrohen würde.


V.

Als letztes nimmt das Straßenbauamt Bezug auf den Bürgerentscheid in Ichenhausen (der mit knapper Mehrheit die Günztaltrasse befürwortete), erwähnt aber nicht, dass bei dem Bürgerentscheid in Kötz die Günztaltrasse abgelehnt wurde (und dies, obwohl gerade die Waldsiedlung Kötz mit Abstand am meisten von einer Westrasse entlastet würde).

Fazit: Es sprechen alle sachbezogenen Argumente gegen eine Linienführung im Günztal. Die rechtliche Situation ist nach Ansicht der Schutzgemeinschaft Hochwang eindeutig (in Flussauen darf nicht gebaut werden, wenn es dazu eine Alternative gibt) und wird auch vom Straßenbau zumindest indirekt bestätigt (Zitat aus dem Erläuterungsbericht des Straßenbauamtes S. 84: "...aus landesplanerischer Sicht [sind] beide konkurrierenden Trassenkorridore für eine Umgehungsstraße grundsätzlich geeignet.")

Für die Schutzgemeinschaft bleibt die Frage offen, warum die Günztaltrasse mit aller Macht durchgesetzt werden soll. Ohne Zweifel gibt es in den Kommunen starke politische Kräfte, die eine Westumfahrung wollen. Und selbst der Oberbürgermeister der Stadt Günzburg meint ignorieren zu können, dass eine Versiegelung des Bodens im Günzried die Hochwassergefahr für Günzburg deutlich vergrößert. Genauso wenig, wie sich merklicher Widerstand geregt hatte, als der Tongrubenbetrieb das Stadtbild von Ichenhausen zunehmend zu verschandeln begann, genauso schwierig ist, eine breite Opposition gegen die Günztaltrasse zu formieren. Doch, davon sind die Mitglieder der Schutzgemeinschaft fest überzeugt, wird es durch beharrliche, offene und solide argumentierende Überzeugungsarbeit gelingen, die Zerstörung des "Lebensraumes Günz" zu verhindern.


Verfüllung der Tongrube beenden!

Für die Schutzgemeinschaft steht außer Frage, dass die Verfüllung der Tongrube mit belastetem Z 2-Material aufhören muss. Es ist nicht absehbar, was geschehen würde, wenn sich die als vollkommen sicher propagierte Abdichtung als doch durchlässig erweisen würde. Wer käme für die Schäden auf, wer müsste für die Sanierung bezahlen?

Schon jetzt ist nahezu jeden Tag zu beobachten, wie sehr die B 16 zwischen Hochwang und Ichenhausen verdreckt wird, wie wenig sich der Betreiber der Tongrube darum kümmert und wie wenig sich die Kommunalpolitik wie auch die Stadtverwaltung darum schert.

Beschwerden über die negativen Auswirkungen des Tongrubenbetriebs werden mit dem Hinweis abgeblockt, dass hier das Bergrecht gelte und der Stadt damit die Hände gebunden seien. Dass Bürgerproteste durchaus etwas bewirken können, mag vielleicht in der Ukraine oder der Türkei gelten; bis in die Köpfe Ichenhausener Lokalpolitiker scheint diese Einsicht noch nicht vorgedrungen zu sein...

Stopp der Günztaltrasse! Ende der Tongrubenverfüllung! - das werden auch künftig die beiden Hauptanliegen der SGH sein. Dafür wird es nicht ausreichen, allein auf Rechtsmittel zu setzen. Genauso wichtig wird es sein, mehr und vor allem auch Junge und Jüngere für das Engagement in der Schutzgemeinschaft zu gewinnen.